Was kostet eine Badsanierung in Stockach?
Das hängt von Größe, Leitungszustand und Ausstattung ab — ein Bad in einem Oberstadt-Altbau ist anders zu kalkulieren als in einem Neubau im Himmelreich. Nach Ihrer Konfigurator-Anfrage nennen wir zuerst eine ehrliche Richtpreis-Spanne am Telefon, nach der Begehung folgt der detaillierte Kostenvoranschlag. Eine seriöse Pauschale ohne Begehung gibt es nicht.
Wie lange dauert eine Badsanierung?
Ein Teilumbau (z. B. neue Dusche) meist wenige Tage, ein Komplettbad je nach Umfang zwei bis vier Wochen inklusive Trocknungszeiten. Den verbindlichen Zeitplan bekommen Sie mit dem Kostenvoranschlag — und wir halten ihn, weil Termine bei uns geplant und nicht versprochen werden.
Wasserrohrbruch — was soll ich sofort tun?
Haupthahn schließen (meist im Keller beim Wasserzähler), Strom im betroffenen Bereich abschalten, austretendes Wasser aufnehmen — und uns anrufen: 07732 89064 80, werktags 9–17 Uhr. Da wir in Stockach sitzen, sind die Wege kurz; am Telefon klären wir sofort die nächsten Schritte und dokumentieren den Schaden auf Wunsch für Ihre Versicherung.
Wie oft sollte die Heizung gewartet werden?
Einmal jährlich, idealerweise vor der Heizperiode. Eine gewartete Anlage verbraucht weniger, fällt seltener aus, und viele Hersteller setzen die Wartung für Garantieleistungen voraus. Auf Wunsch erinnern wir Sie automatisch an den nächsten Termin.
Arbeiten Sie auch in den Stockacher Ortsteilen?
Selbstverständlich — von Wahlwies bis Winterspüren, von Zizenhausen bis Raithaslach. Als Betrieb mit Sitz in der Kernstadt sind wir in jedem Ortsteil in wenigen Minuten vor Ort.
Wer haftet für die ausgeführten Arbeiten?
Wir — als eingetragener Meisterbetrieb mit Betriebshaftpflicht und gesetzlicher Gewährleistung. Alle Arbeiten werden dokumentiert und ordentlich abgerechnet; die Rechnung können Sie zudem steuerlich als Handwerkerleistung geltend machen.
Was kostet der Kostenvoranschlag?
Der Telefontermin mit Richtpreis-Spanne ist kostenfrei. Anschließend erstellen wir Ihren maßgeschneiderten Kostenvoranschlag inklusive Begehung vor Ort — individuell kalkuliert für Ihr Vorhaben. So bekommen Sie belastbare Zahlen statt Schätzungen ins Blaue.
Bieten Sie einen Notdienst an?
Für Privatkunden sind wir werktags von 9 bis 17 Uhr persönlich erreichbar — bei einem Rohrbruch sagen wir Ihnen am Telefon sofort, was zu tun ist. Für Hausverwaltungen, Eigentümergemeinschaften und Baugenossenschaften bieten wir zusätzlich einen Rohrbruch-Notdienst auf Basis einer vorab geschlossenen Rahmenvereinbarung — mit festen Reaktionswegen und vereinbarten Konditionen.
Gibt es Zuschüsse für den altersgerechten Badumbau?
Ja — bei anerkanntem Pflegegrad bezuschusst die Pflegekasse wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit über 4.000 € je Maßnahme. Wir planen den Umbau entsprechend und unterstützen Sie bei den Unterlagen; über die Bewilligung entscheidet Ihre Pflegekasse.
Wer zahlt die Leckortung bei einem Wasserschaden?
In der Regel übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Leckortung, wenn ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt – entscheiden muss das aber Ihr Versicherer je nach Police. Wir orten mit Feuchtemessung, Thermografie und bei Bedarf Tracergas, öffnen gezielt eine Stelle statt großer Flächen und halten Befund, Messwerte und Fotos in einem Sachkundigen-Bericht als Dokumentation für Ihre Versicherung fest. Melden Sie den Schaden, bevor größere Arbeiten beginnen.
Woran erkenne ich ein verstecktes Wasserleck im Haus?
Der einfachste Test: alle Zapfstellen schließen, Spülkästen nicht betätigen und das Sternrad am Wasserzähler zehn Minuten beobachten – dreht es sich, verliert die Installation Wasser. Weitere Hinweise sind ein unerklärlich hoher Jahresverbrauch, eine dauerhaft warme Stelle im Estrich, sinkender Druck an der Therme, muffiger Geruch oder sich lösende Sockelleisten. Bei Verdacht den Hauptabsperrhahn schließen und die Leitung abschnittsweise prüfen lassen.
Muss ich meine alte Gasheizung in Stockach jetzt austauschen?
Nein. Eine funktionierende Gasheizung dürfen Sie weiter betreiben und reparieren lassen – und seit dem 29. Juli 2026 auch wieder durch eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung ersetzen: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz/GEG) führt diese Anlagen in § 42 ausdrücklich als zulässige Option auf. Die frühere 65-Prozent-Regel und die Betriebsuntersagung für Konstanttemperaturkessel über 30 Jahre sind ersatzlos entfallen; auch aus der kommunalen Wärmeplanung folgt keine unmittelbare Austauschpflicht mehr. Neu ist stattdessen ein Bioanteil: Wird nach dem 29. Juli 2026 eine Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung neu eingebaut, muss die damit erzeugte Wärme ab 2029 zu mindestens 10 Prozent, ab 2030 zu 15, ab 2035 zu 30 und ab 2040 zu 60 Prozent aus Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff stammen (§ 43 GModG). Was sich für Ihr Haus rechnet, klären wir vorher anhand von Heizlast und Vorlauftemperatur.
Kann ich während der Badsanierung in der Wohnung wohnen bleiben?
Meistens ja, sofern ein zweites WC vorhanden ist oder übergangsweise gestellt wird. Das Bad selbst ist von der Demontage bis zur letzten Silikonfuge nicht nutzbar; die längste Sperrzeit entsteht durch die Trocknungszeiten von Estrich, Abdichtung und Fliesenkleber, die sich fachlich nicht abkürzen lassen. Wir schützen Türen und Laufwege vor Staub, stimmen die Arbeitszeiten ab und halten Wasserabsperrungen im Haus so kurz wie möglich.
Wie oft muss ich als Vermieter das Trinkwasser auf Legionellen prüfen lassen?
Bei vermieteten Mehrfamilienhäusern mit Großanlage alle drei Jahre, bei öffentlich zugänglicher Nutzung jährlich. Als Großanlage gilt nach Trinkwasserverordnung ein Warmwasserspeicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Trinkwassererwärmer und Entnahmestelle. Selbst genutzte Ein- und Zweifamilienhäuser sind ausgenommen. Wir richten normgerechte Probenahmestellen ein, prüfen Speichertemperatur und Zirkulation und beseitigen typische Ursachen wie tote Leitungsstränge oder selten genutzte Zapfstellen.
Muss ich für ein neues Bad mehrere Handwerker beauftragen?
Nein. Sanitär, Heizung, Trockenbau, Fliesen-, Boden- und Malerarbeiten führen wir als Meisterbetrieb aus eigener Hand aus – mit einem Ansprechpartner und einem gemeinsamen Terminplan. Elektroarbeiten übernehmen eingetragene Fachpartner in eigener fachlicher Verantwortung, da wir keinen Elektro-Meister im Haus haben; Koordination und Terminabstimmung bleiben bei uns. Für Stockach und die Ortsteile bedeutet das kurze Wege vom Firmensitz im Franz-Ziwey-Ring.